Nach Angriff auf Neonazis: Bundesanwalt stellt Haftbefehl gegen Linksextremist aus Thüringen

Der x-Jährige soll in Budapest (Ungarn) an tätlichen Übergriffen auf Neonazis beteiligt gewesen sein.

Leipzig. Die Generalbundesanwaltschaft hat Haftbefehl gegen den gebürtigen Thüringer A.B. erlassen. Der x-Jährige wird zum Umfeld der Leipzigerin Lina E. gerechnet, die im vergangenen Jahr wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt worden war. A.B. sitzt bereits seit Dezember 2023 in Untersuchungshaft.

Bislang ermittelte die Dresdner Staatsanwaltschaft gegen den jungen Mann. Er soll Mitglied einer linksextremen Vereinigung sein, die gewaltsam gegen Rechtsextreme vorgehen wollte. Ihm wird dabei vorgeworfen, im Rahmen des jährlichen Neonazi-Treffens „Tag der Ehre“ zum Gedenken an die Waffen-SS in der ungarischen Hauptstadt Budapest mehrere Teilnehmer tätlich angegriffen zu haben.

Konkret soll A.B. am 9. Februar drei Männer in einem Café mit Schlagstöcken attackiert und verletzt haben. Am 10. Februar habe der Beschuldigte in Budapest dann zusammen mit Mitstreitern zwei weitere Personen auf offener Straße angegriffen. Laut Staatsanwaltschaft ging dabei eine Person bewusstlos zu Boden, die Täter hätten aber nicht abgelassen, sondern ihn weiter mit Werkzeug geschlagen. Der Geschädigte habe dabei multiple Gesichts- und Schädelfrakturen erlitten.

Parallel Strafverfahren in Ungarn mit Auslieferungswunsch

Parallel zu den Ermittlungen in Sachsen gibt es in diesem Fall auch in Ungarn ein Strafverfahren. Die Behörden dort verlangen die Auslieferung des inzwischen inhaftierten A.B. Ende Februar hatte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe dann die Ermittlungen der sächsischen Landesbehörde übernommen. Dass nun auch der bereits vollstreckte Haftbefehl von der übergeordneten Behörde gestellt wurde, macht eine Auslieferung des x-Jährigen an Ungarn unwahrscheinlicher.

Abgesehen von den Gewalttaten wirft die Bundesanwaltschaft A.B. auch vor, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein. Die Leipziger Studentin Lina E. war am 31. Mai 2023 wegen ähnlicher Vergehen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Noch ist das Urteil aber nichts rechtskräftig.